PIN / TAN Eingabe…

Heute (24.4.2012) hat der Bundesgerichtshof einer Bank Recht gegeben, welche einem User die Entschädigung für eine TAN- Nummern -Eingabe auf einer gefälschten Seite verweigerte.

„Der User sei selber Schuld“ – so der Tenor.

Ein User hatte auf einer gefälschten Internetseite mehrfach eine TAN-Nummer eingegeben und die Betrüger buchten daraufhin 5000 € von seinem Konto ab.
„Jeder User ist für den sicheren Umgang mit seiner PIN/TAN selber verantwortlich.“ – so die Bank, das Gericht gab dieser Einstellung Recht.

Also nochmal:

NIEMALS PIN oder/und TAN auf einer Seite eingeben, deren URL (Adresse)  nicht SELBER eingegeben wurde.

NIEMALS PIN / TAN eingeben, wenn die Seite NICHT mit https:/…  beginnt.

Schon gar nicht auf Emails antworten oder reagieren-> Banken benutzen den konventionellen Brief.
Derartige Emails gehören unverzüglich gelöscht.

Fälscher bauen Seiten auf, welche dem Original fast zu 100% gleichen. Rechtschreibfehler, besonders bezogen auf unsere Umlaute, deuten fast immer
auf eine Fälschung hin.

Im Zweifel: gar nichts machen und die Bank anrufen.
Statt Online- Seitenaufruf–> vielleicht doch lieber ein paar Euros in eine Banksoftware investieren.
Banksoftware ist deutlich sicherer – aber 100% Sicherheit gibt es nicht.

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: