Heute (24.4.2012) hat der Bundesgerichtshof einer Bank Recht gegeben, welche einem User die Entschädigung für eine TAN- Nummern -Eingabe auf einer gefälschten Seite verweigerte.
„Der User sei selber Schuld“ – so der Tenor.
Ein User hatte auf einer gefälschten Internetseite mehrfach eine TAN-Nummer eingegeben und die Betrüger buchten daraufhin 5000 € von seinem Konto ab.
„Jeder User ist für den sicheren Umgang mit seiner PIN/TAN selber verantwortlich.“ – so die Bank, das Gericht gab dieser Einstellung Recht.
Also nochmal:
– NIEMALS PIN oder/und TAN auf einer Seite eingeben, deren URL (Adresse) nicht SELBER eingegeben wurde.
– NIEMALS PIN / TAN eingeben, wenn die Seite NICHT mit https:/… beginnt.
–Schon gar nicht auf Emails antworten oder reagieren-> Banken benutzen den konventionellen Brief.
Derartige Emails gehören unverzüglich gelöscht.
Fälscher bauen Seiten auf, welche dem Original fast zu 100% gleichen. Rechtschreibfehler, besonders bezogen auf unsere Umlaute, deuten fast immer
auf eine Fälschung hin.
Im Zweifel: gar nichts machen und die Bank anrufen.
Statt Online- Seitenaufruf–> vielleicht doch lieber ein paar Euros in eine Banksoftware investieren.
Banksoftware ist deutlich sicherer – aber 100% Sicherheit gibt es nicht.