Das Marburger Amtsgericht hat einem Abzocker eine Abfuhr erteilt.
(AZ: 91 C 981/09(81))
Inkassoanwalt Olaf Tank hat einem User Rainer K. eine Abo-Rechnung über 138,- zugestellt. Das Abo sei durch den Download einer Software bei „Open-Download“ zustande gekommen.
Rainer K. ging gegenan und beauftragte seinen Rechtsanwalt.
Der Marburger Richter gab Rainer K. Recht „.. Olaf Tank als Vertreter der Firma … Beihilfe zum Betrug ..“ – Olaf Tank musste die Kosten des Anwalts von Herrn K übernehmen.
Es ist also IMMER gut, gegen Abzocke gegenan zu gehen.
Bekannte Abzockseiten (bewusst KEIN Link !!)
http://www.top-of-the-software.de
http://www.opendownload.de
http://www.softwaresammler.de
http://www.my-downloads-de
http://www.mega-downloads.net
uvm.
Achten Sie also bei der Suche darauf KEINE solche Seiten erst zu besuchen.
Leider stehen sie bei den Suchmaschinen meist ganz oben.
Wenn es geht: im Router diese Seiten auf eine „Blacklist“ setzen, dann ist man erstmal davor geschützt. Trotzdem ist erhöhte Vorsicht geboten: die Betreiber ändern die Adresse öfters und mehrfach.
Holen Sie sich Downloads nur von bekannten Seiten, z.Bsp. den Herstellern selber.
OpenOffice ist z. Bsp bei Sun, VLC-Player bei VideoLan usw. direkt und kostenlos zu bekommen.
Hilfe im Netz:
VZ-Berlin
Abzockernews
Computerbetrug
(Quelle: PC-Welt 6/2010)